Vorteile einer eG
Fondmodell ohne Prospekthaftung: Durch ihre Eignung für große Gruppen z.B. Bürger oder Patienten kann eine eG, im Gegensatz zur GmbH, viele, auch kleine Finanzierungsanteile für eine Gründung zusammentragen.
Mitarbeiterbeteiligung: Neben diesen Mitgliedern einer eG können darüber hinaus auch Fördermitglieder und Beschäftigte Geschäftsanteile zeichnen, verbunden mit der Möglichkeit, die Genossenschaftsgeschicke mitzubestimmen.
Flexibilität: Eigenkapitalerhöhungen und -senkungen bzw. Ein- und Austritte lassen sich relativ “unbürokratisch” durch Eintragungen in die Mitgliederliste umsetzen.
Partizipation: Im Unterschied zu anderen wirtschaftlichen Beteiligungsformen ist die eG-Mitgliedschaft eine direkte Beteiligung. Einflussnahme und Einflussinteresse sind dadurch leichter zu vermitteln und aufrecht zu erhalten.
Demokratisches Grundprinzip: “Ein Mensch - eine Stimme”: Die relative Gleichheit motiviert zu mehr Einsatz und stärkt die Identifikation mit dem Betrieb.
Wirtschaftliches und soziales Leitbild: eG’s stehen für Kooperation, gesellschaftliche Verantwortung, betriebliche und zwischenbetriebliche Demokratie und gemeinschaftliche Selbsthilfe.
Klare Führungsstruktur: Auch wenn die eG dem Demokratieprinzip unterliegt, bestehen klare Führungs- und Entscheidungsstrukturen durch die Gewaltenteilung Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
Stabilität und Unabhängigkeit: Wichtig für Leistungen der Daseinsfürsorge: eine eG kann im Unterschied zu Kapitalgesellschaften nicht aufgekauft werden. Grundlegenden Veränderungen wie Fusion oder Auflösung muss die Generalversammlung mit drei Viertel der Teilnehmer zustimmen.
Verfassungsrang: Das Genossenschaftswesen ist zu fördern z.B. § 44 Verfassung des Landes Hessen

